EuGH (Anhängige Verfahren): Vergabe: Müssen die Bewertungsmethode oder Gewichtungsregeln stets im Voraus festgelegt und in Bekanntmachung oder Verdingungsunterlagen aufgenommen werden?
EuGH Rs. C-6/15
Raad van State (Belgien), Einreichung am 12. 1. 2015; TNS Dimarso NV/Vlaams Gewest
1. Ist Art. 53 Abs. 2 der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 134, S. 114) vom 31. 3. 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge für sich genommen und i. V. m. der Tragweite der europarechtlichen Grundsätze der Gleichheit und Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge dahin auszulegen, dass die ausschreibende Behörde, wenn an den Bieter mit dem aus ihrer Sicht wirtschaftlich günstigsten Angebot vergeben wird, stets dazu verpflichtet ist, die Bewertungsmethode oder die Gewichtungsregeln – wie vorhersehbar, gängig oder von welcher Tragweite sie auch sein mag bzw. mögen –, anhand deren die Angebote nach den Vergabe- oder Untervergabekriterien bewertet werden sollen, stets im Voraus festzulegen und in die Bekanntmachung oder Verdingungsunterlagen aufzunehmen,
2. oder dass, wenn eine solche allgemeine Verpflichtung nicht besteht, Umstände wie u. a. die Tragweite, die mangelnde Vorhersehbarkeit oder die mangelnde Gängigkeit dieser Gewichtungsregeln, unter denen diese Verpflichtung gilt, gegeben sind?