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18.03.2014
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EU-Kommission: Bankenunion: Zustimmung von EP und Rat zu einheitlichem Abwicklungsmechanismus

Mit der Vollendung der Bankenunion durch den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) und den Reformen des Finanzsektors in allen 28 Ländern soll die Rückkehr zur Finanzstabilität erleichtert und die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass der Finanzsektor wieder Kredite an die Realwirtschaft vergeben kann. Der Mechanismus ergänzt den einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM), der Ende 2014 voll funktionsfähig sein wird. Grundlage des einheitlichen Abwicklungsmechanismus werden die SRM-Verordnung sein, die sich auf das in der "Abwicklungsrichtlinie" (BRRD) enthaltene Regelwerk für Bankenabwicklungen stützt, und eine zwischenstaatliche Vereinbarung über bestimmte spezifische Aspekte des einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF). Der SRM soll am 1. 1. 2015 in Kraft treten und die "Bail-in"- und Abwicklungsfunktionen sollen im Einklang mit der "Abwicklungsrichtlinie" ab dem 1. 1. 2016 implementiert werden. Mehr: ec.europa.eu/internal_market/finances/banking-union/und europa.eu/rapid/press-release_MEMO-14-57_de.htm.

Kommission, Erklärung vom 20. 3. 2014 - IP/14/290

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