Europäische Kommission: Bekämpfung von Geldwäsche: Legislativvorschlag
Die Kommission hat am 5. 2. 2013 Vorschläge für eine Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sowie einer Verordnung über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers zur Gewährleistung einer „ordnungsgemäßen Rückverfolgbarkeit" angenommen. Beide Vorschläge tragen den Empfehlungen des Gremiums zur Bekämpfung der Geldwäsche, der Financial Action Task Force (FATF), (s. MEMO/12/246) Rechnung und gehen z. T. noch weiter: Erfasst werden alle Personen, die gewerblich mit Gütern handeln oder Dienstleistungen gegen bar erbringen; Schwellenwert: 7 500 Euro. Insbesondere soll ein eindeutiger Mechanismus für die Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten geschaffen und die Unternehmen zu Aufzeichnungen über die Identität der effektiv hinter dem Unternehmen stehenden Personen verpflichtet werden. Die Bestimmungen über politisch exponierte Personen sollen erweitert und der Geltungsbereich auf neue Bedrohungen und Schwachstellen u. a. durch Erfassung des Glücksspielsektors (bisher nur Spielbanken) und Steuerkriminalität ausgedehnt werden. Mehr...
Quelle: Kommission, PM vom 5. 2. 2013 - IP/13/87
Wir sind stets um Qualität bemüht. Deshalb wird Ihr Beitrag erst nach kurzer Prüfung durch unsere Redaktion sichtbar sein.
Ihre E-Mail-Adresse wird niemals veröffentlicht oder verteilt. Benötigte Felder sind mit * markiert