Klauselrichtlinie: Darf nationales Recht die gerichtliche Prüfung einer missbräuchlichen Klausel untersagen, wenn auf dem Verbraucherkreditvertrag ein Wechsel beruht?
EuGH Rs. C-328/14
Krajský súd v Prešove (Slowakei), Einreichung am 4. 7. 2014, CD Consulting s. r. o./Anna Pančurová u. a.
Sind Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG vom 5. 4. 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. L 95, S. 29) und Art. 4 der Richtlinie 87/102/EWG vom 22. 12. 1986 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherkredit (ABl. L 42, S. 48) in dem Sinne auszulegen, dass sie einer rechtlichen Regelung eines Mitgliedstaats wie derjenigen, um die es in der vorliegenden Rechtssache geht, entgegenstehen, wonach es dem innerstaatlichen Gericht, das über die Rechte aus einem indossierten Wechsel entscheidet, grundsätzlich in keinem Stadium des Verfahrens möglich ist, von Amts wegen den Vertrag und die Grundlage des Rechtsverhältnisses sowie die eventuelle Missbräuchlichkeit einer Vertragsbedingung und einen eventuellen Verstoß gegen das Gesetz zu prüfen, das die Folgen der Nichtangabe des effektiven Jahreszinses in dem Verbraucherkreditvertrag, auf dem der Wechsel beruht, regelt?