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Wirtschaft
27.02.2020
Wirtschaft
EuGH: Das EUIPO muss erneut über das von Constantin Film als Unionsmarke angemeldete Zeichen Fack Ju Göhte entscheiden

Der EuGH (5. Kammer) hat mit Urteil vom 27. 2. 2020 – Rs. C-240/18 P, Constantin Film Produktion GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), ECLI:EU:C:2020:118 entschieden:

1. Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 24. Januar 2018, Constantin Film Produktion/EUIPO (Fack Ju Göhte) (T‑69/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:27), wird aufgehoben.

2. Die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 1. Dezember 2016 (Sache R 2205/2015‑5) über die Anmeldung des Wortzeichens „Fack Ju Göhte“ als Unionsmarke wird aufgehoben.

3. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum trägt neben seinen eigenen Kosten auch die Kosten, die der Constantin Film Produktion GmbH sowohl im ersten Rechtszug in der Rechtssache T‑69/17 als auch im Rechtsmittelverfahren entstanden sind.

(Tenor)

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