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Wirtschaft
04.02.2020
Wirtschaft
EuGH: Das Gericht hat rechtsfehlerhaft entschieden, dass das Bestehen eines Lehrvertrags zwischen einer Partei und ihrem Anwalt nicht mit dem Erfordernis der Unabhängigkeit des Prozessbevollmächtigten vor den Unionsgerichten vereinbar sei

Der EuGH (Große Kammer) hat mit Urteil vom 4. 2. 2020 – verb. Rs. C-515/17 P und C-561/17 P, Uniwersytet Wrocławski/Tschechische Republik (C-515/17 P), Exekutivagentur für die Forschung (REA)/Republik Polen, Tschechische Republik u. a. (C-561/17 P), ECLI:EU:C:2020:73 entschieden:

1. Der Beschluss des Gerichts der Europäischen Union vom 13. Juni 2017, Uniwersytet Wrocławski/REA (T 137/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:407), wird aufgehoben.

2. Die Rechtssache T 137/16 wird an das Gericht der Europäischen Union zurückverwiesen.

3. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

(Tenor)

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