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Wirtschaft
08.01.2025
Wirtschaft
EuG: Das Gericht verurteilt die Kommission, einem Besucher der Website der Konferenz zur Zukunft Europas, die von der Kommission betrieben wird, den durch die Übermittlung personenbezogener Daten an die Vereinigten Staaten entstandenen Schaden zu ersetzen

EuG, Urteil vom 8. 1. 2025 – Rs. T-354/22; Thomas Bindl gegen Europäische Kommission; ECLI:EU:T:2025:4

1.      Die Klage wird, was den Antrag auf Nichtigerklärung angeht, als unzulässig abgewiesen.

2.      Was den Antrag auf Feststellung angeht, dass die Europäische Kommission es rechtswidrig unterlassen hat, zu dem Antrag auf Auskunft von Herrn Thomas Bindl vom 1. April 2022 Stellung zu nehmen, hat sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt.

3.      Die Kommission wird verurteilt, an Herrn Bindl 400 Euro als Ersatz des entstandenen immateriellen Schadens zu zahlen.

4.      Im Übrigen werden die Schadensersatzanträge zurückgewiesen.

5.      Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten und die Hälfte der Kosten von Herrn Bindl.

6.      Herr Bindl trägt die Hälfte seiner eigenen Kosten.

(Tenor)

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