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Wirtschaft
06.05.2021
Wirtschaft
EuGH: Das Unionsrecht untersagt den Zusatz der Alge Lithothamnium calcareum bei der Verarbeitung ökologischer/biologischer Lebensmittel wie ökologischen/biologischen Reis- und Sojagetränken zu deren Anreicherung mit Calcium

Der EuGH hat mit Urteil vom 29. 4. 2021 – Rs. C-815/19; Natumi GmbH gegen Land Nordrhein-Westfalen; ECLI:EU:C:2021:336 – entschieden:

Die Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommission vom 5. September 2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2018/1584 der Kommission vom 22. Oktober 2018 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass sie der Verwendung eines aus den gereinigten, getrockneten und gemahlenen Sedimenten der Alge Lithothamnium calcareum gewonnenen Pulvers als nicht ökologische/nicht biologische Zutat landwirtschaftlichen Ursprungs im Sinne von Art. 28 der Verordnung Nr. 889/2008 in der durch die Durchführungsverordnung 2018/1584 geänderten Fassung bei der Verarbeitung ökologischer/biologischer Lebensmittel wie ökologischen/biologischen Reis- und Sojagetränken zu deren Anreicherung mit Calcium entgegensteht.

(Tenor)

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