EuGH: Das Vereinigte Königreich hat durch ein Urteil seines Obersten Gerichtshofs gegen Unionsrecht verstoßen
EuGH, Urteil vom 14. 3. 2024 – Rs. C-516/22; Europäische Kommission gegen Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland; ECLI:EU:C:2024:231
1. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat mit dem Urteil des Supreme Court of the United Kingdom (Oberster Gerichtshof des Vereinigten Königreichs) vom 19. Februar 2020 in der Rechtssache Micula/Rumänien gegen seine Verpflichtungen aus Art. 4 Abs. 3 EUV, Art. 108 Abs. 3, Art. 267 Abs. 1 und 3 sowie Art. 351 Abs. 1 AEUV, jeweils in Verbindung mit Art. 127 Abs. 1 des am 17. Oktober 2019 angenommenen Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft, verstoßen.
2. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten.
(Tenor)