EuGH: Datenverarbeitung: Europol und der Mitgliedstaat, in dem aufgrund einer widerrechtlichen Datenverarbeitung im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Europol und diesem Mitgliedstaat ein Schaden eingetreten ist, ...
... haften für diesen Schaden gesamtschuldnerisch
EuGH (Große Kammer), Urteil vom 5. 3. 2024 – Rs. C-755/21 P; Marián Kočner gegen Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol); ECLI:EU:C:2024:202
1. Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 29. September 2021, Kočner/Europol (T 528/20, EU:T:2021:631), wird aufgehoben, soweit damit der erste Klageantrag, wie er in diesem Urteil eingegrenzt ist, zurückgewiesen wird.
2. Im Übrigen wird das Rechtsmittel zurückgewiesen.
3. Die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) wird verurteilt, Herrn Marián Kočner eine Entschädigung in Höhe von 2 000 Euro zu zahlen.
4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
5. Herr Marián Kočner und Europol tragen jeweils ihre eigenen Kosten sowohl des Verfahrens im ersten Rechtszug als auch des Rechtsmittelverfahrens.
6. Die Slowakische Republik trägt ihre eigenen Kosten.
(Tenor)