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Wirtschaft
04.05.2021
Wirtschaft
EuGH: Der Abschluss eines Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsvertrags ist obligatorisch, wenn das betreffende Fahrzeug in einem Mitgliedstaat zugelassen ist und nicht ordnungsgemäß stillgelegt worden ist

Der EuGH hat mit Urteil vom 29. 4. 2021 – Rs. C-383/19; Powiat Ostrowski gegen Ubezpieczeniowy Fundusz Gwarancyjny; ECLI:EU:C:2021:337 – entschieden:

Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2009/103/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht ist dahin auszulegen, dass der Abschluss eines Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsvertrags obligatorisch ist, wenn das betreffende Fahrzeug in einem Mitgliedstaat zugelassen ist, sofern das Fahrzeug nicht gemäß der anwendbaren nationalen Regelung ordnungsgemäß stillgelegt worden ist.

(Tenor)

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