EuGH: Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, wonach die den zyprischen Käseherstellern vorbehaltene Kollektivmarke HALLOUMI der Eintragung des Zeichens „BBQLOUMI“ für Käse eines bulgarischen Herstellers als Unionsmarke nicht entgegensteht
Der EuGH (5. Kammer) hat mit Urteil vom 5. 3. 2020 – Rs. C-766/18 P, Foundation for the Protection of the Traditional Cheese of Cyprus named Halloumi Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)/M. J. Dairies EOOD, ECLI:EU:C:2020:170 entschieden:
1. Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 25. September 2018, Foundation for the Protection of the Traditional Cheese of Cyprus named Halloumi/EUIPO – M. J. Dairies (BBQLOUMI) (T‑328/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:594), wird aufgehoben.
2. Die Rechtssache wird an das Gericht der Europäischen Union zurückverwiesen.
3. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
(Tenor)