R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaft
21.12.2021
Wirtschaft
EuGH: Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Verbraucherschutzes bei einem Vertrag über ein in Fremdwährung rückzahlbares Darlehen

Der EuGH hat mit Urteil vom 21. 12. 2021 – Rs. C-243/20; DP, SG gegen Trapeza Peiraios AE; ECLI:EU:C:2021:1045 – entschieden:

1.      Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass er vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie eine Klausel in einem Vertrag zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher ausschließt, die auf einer nationalen Rechtsvorschrift beruht, die abdingbar ist und in Ermangelung einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien von Gesetzes wegen gilt, selbst wenn diese Klausel nicht im Einzelnen ausgehandelt wurde.

2.      Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 93/13 ist dahin auszulegen, dass die von ihm erfassten Klauseln auch dann vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen sind, wenn diese Bestimmung nicht formell in die Rechtsordnung eines Mitgliedstaats umgesetzt worden ist, und dass in einem solchen Fall die Gerichte dieses Mitgliedstaats nicht davon ausgehen können, dass Art. 1 Abs. 2 dadurch mittelbar Eingang in das nationale Recht gefunden hat, dass Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie umgesetzt worden sind.

3.      Art. 8 der Richtlinie 93/13 ist dahin auszulegen, dass er dem Erlass oder der Beibehaltung innerstaatlicher Rechtsvorschriften nicht entgegensteht, die zur Folge haben, dass das Verbraucherschutzsystem der Richtlinie auf die von ihrem Art. 1 Abs. 2 erfassten Klauseln angewandt wird.

(Tenor)

stats