GA Szpunar: Deutsche Bahn kann nicht vorschreiben, dass Kunden, die Fahrkarten online per Lastschriftverfahren kaufen möchten, einen Wohnsitz in Deutschland haben müssen
GA Szpunar, Schlussanträge vom 2. 5. 2019 – Rs. C-28/18; Verein für Konsumenteninformation gegen Deutsche Bahn AG, ECLI:EU:C:2019:358
Der GA schlägt dem Gerichtshof vor, die vom Obersten Gerichtshof (Österreich) vorgelegten Fragen wie folgt zu beantworten:
Nach zutreffender Auslegung des Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 248/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014, wird dem Zahlungsempfänger verboten, Zahlungen im SEPA-Lastschriftverfahren davon abhängig zu machen, dass der Zahler seinen Wohnsitz in dem Mitgliedstaat hat, in dem auch der Zahlungsempfänger seinen (Wohn )Sitz hat.
(Schlussantrag)