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Wirtschaft
07.05.2020
Wirtschaft
EuGH: Die Opfer des Untergangs eines unter panamaischer Flagge fahrenden Schiffes können bei den italienischen Gerichten eine Haftungsklage gegen die italienischen Einrichtungen erheben, ...

... die dieses Schiff klassifiziert und zertifiziert haben

Der EuGH (1. Kammer) hat mit Urteil vom 7. 5. 2020 – Rs. C-641/18; LG u. a. gegen Rina SpA und Ente Registro Italiano Navale, ECLI:EU:C:2020:349 – entschieden:

Art. 1 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass eine Schadensersatzklage, die gegen juristische Personen des Privatrechts erhoben wird, die für Rechnung und im Auftrag eines Drittstaats eine Schiffsklassifikations‑ und -zertifizierungstätigkeit ausüben, unter den Begriff „Zivil- und Handelssachen“ im Sinne dieser Bestimmung und folglich in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fällt, soweit diese Tätigkeit nicht aufgrund hoheitlicher Befugnisse im Sinne des Unionsrechts ausgeübt wird, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist. Der völkergewohnheitsrechtliche Grundsatz der Staatenimmunität steht der Ausübung der in dieser Verordnung vorgesehenen gerichtlichen Zuständigkeit durch das angerufene nationale Gericht in einem Rechtsstreit über einen solchen Rechtsbehelf nicht entgegen, wenn es feststellt, dass die betreffenden Einrichtungen keinen Gebrauch von hoheitlichen Befugnissen im Sinne des Völkerrechts gemacht haben.

(Tenor)

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