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Wirtschaft
22.04.2020
Wirtschaft
EuGH: Die bloße Lagerung von markenrechtsverletzenden Waren durch Amazon im Rahmen ihres Online-Marktplatzes (Amazon-Marketplace) stellt keine Markenrechtsverletzung durch Amazon dar

EuGH (5. Kammer), Urteil vom 2. 4. 2020 – Rs. C-567/18; Coty Germany GmbH gegen Amazon Services Europe Sàrl, Amazon Europe Core, Sàrl, Amazon FC Graben GmbH, Amazon EU Sàrl, ECLI:EU:C:2020:267 – entschieden:

Art. 9 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die [Unionsmarke] und Art. 9 Abs. 3 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke sind dahin auszulegen, dass eine Person, die für einen Dritten markenrechtsverletzende Waren lagert, ohne Kenntnis von der Markenrechtsverletzung zu haben, so anzusehen ist, dass sie diese Waren nicht zum Zweck des Anbietens oder Inverkehrbringens im Sinne dieser Bestimmungen besitzt, wenn sie selbst nicht diese Zwecke verfolgt.

(Tenor)

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