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Wirtschaft
15.01.2021
Wirtschaft
EuGH: Die Angabe des „Verwendungszwecks“ eines kosmetischen Mittels, die auf dessen Behältnis und Verpackung anzubringen ist, muss den Verbraucher klar über die Anwendung und die Verwendungsweise des Mittels informieren

Der EuGH hat mit Urteil vom 17. 12. 2020 – Rs. C-667/19; A. M. gegen E. M., ECLI:EU:C:2020:1039 – entschieden:

1. Art. 19 Abs. 1 Buchst. f der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel ist dahin auszulegen, dass die Angabe des „Verwendungszweck[s] eines kosmetischen Mittels“, die nach dieser Bestimmung auf dem Behältnis und der Verpackung eines solchen Mittels anzubringen ist, geeignet sein muss, den Verbraucher klar über die Anwendung und die Verwendungsweise des Mittels zu informieren, um sicherzustellen, dass die Verbraucher das Mittel sicher und ohne Beeinträchtigung ihrer Gesundheit verwenden können, und dass diese Angabe daher nicht auf eine bloße Aussage zu den mit dem Gebrauch des Mittels verfolgten Zwecken im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Buchst. a dieser Verordnung beschränkt werden kann. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, anhand der Merkmale und Eigenschaften des betreffenden kosmetischen Mittels sowie der Erwartung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers Art und Umfang der Informationen zu bestimmen, die auf dem Behältnis und der Verpackung des Mittels erscheinen müssen, damit es ohne Gefahr für die menschliche Gesundheit verwendet werden kann.

2. Art. 19 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1223/2009 ist dahin auszulegen, dass die in Art. 19 Abs. 1 Buchst. d, f und g dieser Verordnung genannten Angaben, d. h. die Angaben zu den besonderen Vorsichtsmaßnahmen für den Gebrauch des kosmetischen Mittels, zu seinem Verwendungszweck und zu seinen Bestandteilen, nicht in einem Firmenkatalog vermerkt werden können, auf den das Symbol nach Anhang VII Nr. 1 dieser Verordnung, das auf der Verpackung oder dem Behältnis des Mittels angebracht ist, verweist.

(Tenor)

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