EuGH: Die nationalen Energieregulierungsbehörden können befugt sein, Elektrizitätsunternehmen die Rückerstattung von Beträgen aufzuerlegen, die unter Verstoß gegen die Erfordernisse des Verbraucherschutzes erhoben wurden
EuGH (5. Kammer), Urteil vom 30. 3. 2023 – Rs. C-5/22; Green Network SpA gegen SF, YB, Autorità di Regolazione per Energia Reti e Ambiente (ARERA); ECLI:EU:C:2023:273
Art. 37 Abs. 1 Buchst. i und n und Abs. 4 Buchst. d sowie Anhang I der Richtlinie 2009/72/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG sind dahin auszulegen, dass sie einen Mitgliedstaat nicht daran hindern, der nationalen Regulierungsbehörde die Befugnis zu übertragen, Elektrizitätsunternehmen anzuweisen, ihren Endkunden den Betrag der Gegenleistung zurückzuzahlen, die diese aufgrund einer von dieser Behörde für rechtswidrig gehaltenen Vertragsklausel als „Verwaltungskosten“ gezahlt haben, und zwar auch in den Fällen, in denen die Rückzahlungsanordnung nicht auf Gründen der Qualität der betreffenden, von den Unternehmen erbrachten Dienstleistung beruht, sondern auf der Verletzung von Tariftransparenzanforderungen.
(Tenor)