EuGH: Ein Kunde kann gegen den Betreiber des nationalen Netzes wegen eines Stromausfalls Beschwerde einlegen
Der EuGH hat mit Urteil vom 8. 10. 2020 – Rs. C-360/19; Crown Van Gelder BV gegen Autoriteit Consument en Markt (ACM), ECLI:EU:C:2020:805, entschieden:
Art. 37 Abs. 11 der Richtlinie 2009/72/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG ist dahin auszulegen, dass die Regulierungsbehörde eine Beschwerde, die ein Endkunde gegen den Betreiber eines Übertragungsnetzes infolge einer Störung dieses Netzes eingelegt hat, nicht mit der Begründung zurückweisen kann, dass die Anlage des Endkunden nicht unmittelbar an dieses Übertragungsnetz, sondern nur an ein von ihm gespeistes Verteilernetz angeschlossen sei.
(Tenor)