EU-Kommission: Einheitlicher Patentschutz: Änderung der EuGVVO
Die Kommission hat am 29. 7. 2013 vorgeschlagen, den Rechtsrahmen für einen EU-weiten Patentschutz zu vervollständigen und die Brüssel-I-VO (EuGVVO) zu aktualisieren, um so den Weg für für das Einheitliche Patentgericht (EPG) zu ebnen. Das EPG soll nach Ratifizierung des am 19. 2. 2013 unterzeichneten internationalen Übereinkommens (PRES/13/61) durch die 25 teilnehmenden Mitgliedstaaten eingesetzt werden. Das EPG wird die ausschließliche Zuständigkeit für Streitigkeiten sowohl über künftige einheitliche Patente wie auch über die bereits bestehenden "klassischen" europäischen Patente in den Mitgliedstaaten besitzen. Hinsichtlich der Festlegung der internationalen Zuständigkeit stützt sich das Übereinkommen auf die Brüssel- I-VO (VO (EU) Nr. 1215/2012). Vorschlag: ec.europa.eu/justi ce/civil/commercial/judgements/index_en.htm.
Kommission, PM vom 29. 7. 2013 - IP/13/750
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