EU-Kommission: Finanzsektor: Bankenstrukturreform
Die Kommission hat am 29. 1. 2014 den letzten Baustein des Regulierungsrahmens für das europäische Bankenwesen vorgestellt, der u. a. auf dem Liikanen-Bericht (IP/12/1048) beruht: Danach sollen Banken ab einer bestimmten Größe und Banken mit besonders komplexer Struktur am riskanten Eigenhandel mit Finanzinstrumenten und Waren gehindert und von ihnen die Abtrennung potenziell riskanter Handelsgeschäfte vom Einlagengeschäft verlangt werden können, wenn diese die Stabilität des Finanzsystems gefährden. Ergänzend hat die Kommission flankierende Maßnahmen zur Förderung der Transparenz bestimmter Transaktionen im Schattenbankwesen verabschiedet. S. a. MEMO/14/63, MEMO/14/64 und ec.europa.eu/internal_market/bank/structural-reform/index_de.htm
Kommission, 29. 1. 2014 - IP/14/85
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