EuGH-SA: GA Szpunar: Plattformen wie Google, Meta Platforms und Tik Tok dürfen zusätzliche Verpflichtungen in einem anderen Mitgliedstaat als dem ihres Sitzes nur durch einzelfallbezogene Maßnahmen auferlegt werden
GA Szpunar, Schlussanträge vom 8. 6. 2023 – Rs. C-376/22; Google Ireland Limited, Meta Platforms Ireland Limited, Tik Tok Technology Limited gegen Kommunikationsbehörde Austria (Komm Austria); ECLI:EU:C:2023:467
Nach alledem schlägt der GA dem Gerichtshof vor, die erste Vorlagefrage des Verwaltungsgerichtshofs (Österreich) wie folgt zu beantworten:
Art. 3 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt ist dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat verwehrt, den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft aus anderen Mitgliedstaaten dadurch zu beschränken, dass er gesetzliche Maßnahmen generell-abstrakter Natur ergreift, die sich auf eine allgemein umschriebene Kategorie bestimmter Dienste der Informationsgesellschaft beziehen, ohne dass diese Maßnahmen in Bezug auf einen konkreten Einzelfall ergriffen werden.
(Schlussanträge)