EuGH-SA: GAin Ćapeta: Eine internationale Übereinkunft, deren unmittelbare Wirkung wegen ihrer spezifischen Art verneint wird, kann auch keine Auslegungswirkung haben
Nach alledem schlägt die GAin dem Gerichtshof vor,
– das Urteil des Gerichts vom 14. April 2021, The KaiKai Company Jaeger Wichmann/EUIPO (Turn- oder Sportgeräte und ‑artikel) (T‑579/19, EU:T:2021:186), aufzuheben;
– den zweiten Klagegrund der The KaiKai Company Jaeger Wichmann GbR zurückzuweisen;
– die Sache an das Gericht zur Entscheidung über den verbleibenden Klagegrund zurückzuverweisen;
– die Entscheidung über die Kosten vorzubehalten.
(Schlussanträge)