R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaft
17.03.2021
Wirtschaft
EuGH: Hat ein Arbeitnehmer mit demselben Arbeitgeber mehrere Arbeitsverträge geschlossen, gilt die tägliche Mindestruhezeit für die Verträge zusammen genommen und nicht für jeden der Verträge für sich genommen

Der EuGH hat mit Urteil vom 17. 3. 2021 – Rs. C-585/19; Academia de Studii Economice din Bucureşti gegen Organismul Intermediar pentru Programul Operaţional Capital Uman – Ministerul Educaţiei Naţionale, ECLI:EU:C:2021:210 – entschieden:

Art. 2 Nr. 1 und Art. 3 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung sind dahin auszulegen, dass die in diesem Art. 3 vorgesehene tägliche Mindestruhezeit, wenn ein Arbeitnehmer mit demselben Arbeitgeber mehrere Arbeitsverträge geschlossen hat, für diese Verträge zusammengenommen und nicht für jeden dieser Verträge für sich genommen gilt.

(Tenor)

stats