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Wirtschaft
03.05.2021
Wirtschaft
EuGH-Schlussanträge: Nach Ansicht von Generalanwalt Pitruzzella sind Erzeugnisse, die eine geschützte Ursprungsbezeichnung tragen, gegen jede Form kommerzieller Trittbrettfahrerei geschützt

GA Pitruzzella schlägt mit Schlussanträge vom 29. 4. 2021 – Rs. C-783/19; Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne gegen GB; ECLI:EU:C:2021:350 – dem Gerichtshof vor, die Vorlagefragen der Audiencia Provincial de Barcelona (Provinzgericht Barcelona, Spanien) wie folgt zu beantworten:

Art. 103 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse ist dahin auszulegen, dass auch auf Dienstleistungen bezogene Handlungen der widerrechtlichen Aneignung oder Nachahmung einer geschützten Ursprungsbezeichnung oder der Anspielung darauf in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung fallen können.

Für die Feststellung, ob eine Anspielung auf eine geschützte Ursprungsbezeichnung im Sinne von Art. 103 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1308/2013 vorliegt, ist es nicht erforderlich, vorab festzustellen, dass das Erzeugnis, dem die geschützte Ursprungsbezeichnung zugutekommt, und das mit dem streitigen Zeichen gekennzeichnete Erzeugnis oder die damit gekennzeichnete Dienstleistung identisch oder vergleichbar sind oder dass das letztgenannte Erzeugnis unter seinen Zutaten das Erzeugnis enthält, dem die geschützte Ursprungsbezeichnung zugutekommt. Eine solche Identität oder Vergleichbarkeit – oder ihr Fehlen – stellt jedoch einen Gesichtspunkt dar, den das nationale Gericht zusammen mit jedem anderen relevanten Gesichtspunkt bei der Beurteilung des Vorliegens einer Anspielung im Sinne dieser Bestimmung zu berücksichtigen hat.

Der in Art. 103 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung Nr. 1308/2013 vorgesehene Schutz gegen Anspielung ist nicht auf Fälle beschränkt, in denen die Verhaltensweise, die zu einer Anspielung führt, eine unlautere Wettbewerbshandlung im Sinne der einschlägigen Bestimmungen des anwendbaren nationalen Rechts darstellt.

(Schlussanträge)

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