EuGH-Schlussanträge: Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott ist die Entscheidung der Kommission, mit der diese es abgelehnt hat, die Zulassung des Weichmachers DEHP (Bis[2-ethylhexyl]phthalat) zu überprüfen, aufzuheben
GAin Kokott schlägt mit Schlussanträge vom 25. 2. 2021 – Rs. C-458/19 P; ClientEarth gegen Europäische Kommission ECLI:EU:C:2021:145 – dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheiden:
1) Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 4. April 2019, ClientEarth/Kommission (T‑108/17, EU:T:2019:215), wird aufgehoben.
2) Der Beschluss C(2016) 8454 final der Europäischen Kommission vom 7. Dezember 2016 ist nichtig.
3) Die Europäische Kommission trägt die Kosten von ClientEarth sowie ihre eigenen Kosten. Die Europäische Chemikalienagentur trägt ihre eigenen Kosten.
(Schlussanträge)