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Wirtschaft
29.12.2022
Wirtschaft
EuGH-Schlussanträge: Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar verletzt die Begrenzung der Anzahl der Lizenzen für Funkmietwagen im Großraum Barcelona die Niederlassungsfreiheit

GA SZPUNAR, Schlussanträge vom 15. 12. 2022 – Rs. C-50/21; Prestige and Limousine, S.L. gegen Área Metropolitana de Barcelona, Asociación Nacional del Taxi (ANTAXI), Asociación Profesional Elite Taxi, Sindicat del Taxi de Catalunya (STAC), TAPOCA VTC1 SL, Agrupació Taxis Companys; ECLI:EU:C:2022:997:

84.      Nach alledem schlägt der GA dem Gerichtshof vor, die vom Tribunal Superior de Justicia de Cataluña (Obergericht Katalonien, Spanien) vorgelegten Fragen wie folgt zu beantworten:

1.      Art. 49 AEUV ist dahin auszulegen, dass er nationalen Maßnahmen nicht entgegensteht, die von Wirtschaftsteilnehmern, die Funkmietwagendienste innerhalb der Grenzen eines städtischen Großraums erbringen wollen, die Einholung einer entsprechenden Genehmigung verlangen, wenn diese Wirtschaftsteilnehmer bereits im Besitz einer nationalen Genehmigung sind, die ihnen die Erbringung von „überörtlichen“ und „örtlichen“ Funkmietwagendiensten im gesamten nationalen Hoheitsgebiet erlaubt, und wenn die betreffende Genehmigung keine Verdoppelung bereits durchgeführter Kontrollen erfordert.

2.      Art. 49 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Begrenzung der Zahl solcher Lizenzen für Funkmietwagen auf eine pro 30 oder weniger Taxilizenzen in demselben Großraum entgegensteht.

(Schlussanträge)

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