Europäisches Parlament: Plenartagung Wirtschaft und Währung am 3. 7. 2013
OGAW: Schutz für Kleinanleger: Nach dem vom Parlament am 3. 7. 2013 verabschiedeten Gesetzentwurf würden die OGAW dazu verpflichtet, eine einzige "Verwahrstelle" (Wertpapierfirma oder Kreditinstitut) zu benennen, die die Zahlungen der Anleger in den Fonds überwacht und als Verwahrer ihrer Vermögenswerte wirkt. Die Verwahrstelle könnte für etwaige Verluste von Vermögenswerten haften, selbst wenn diese von anderen gehalten werden. Die Fondsmanager würden verpflichtet, keine Investitionsrisiken einzugehen, denen die OGAW-Investoren nicht zugestimmt haben. Wenn ein OGAW Verluste macht, würde ihre Vergütung gekürzt oder zurückgehalten. Bei Missachtung der Regeln für Genehmigung und Berichterstattung sind verwaltungsrechtliche und optional strafrechtliche Sanktionen vorgesehen.
EP, PM vom 3. 7. 2013 - REF : 20130628IPR14591
Wir sind stets um Qualität bemüht. Deshalb wird Ihr Beitrag erst nach kurzer Prüfung durch unsere Redaktion sichtbar sein.
Ihre E-Mail-Adresse wird niemals veröffentlicht oder verteilt. Benötigte Felder sind mit * markiert