Europäische Kommission: Rechnungslegung: Transparenz von Unternehmen in Sozial- und Umweltbelangen
Die Kommission hat am 16. 4. 2013 einen Vorschlag zur Änderung der Rechnungslegungsrichtlinien vorgelegt, der darauf abzielt, die Transparenz von Großunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern in sozialen und ökologischen Belangen zu erhöhen. Die vorgeschlagene Maßnahme soll den Unternehmen Spielraum lassen. U. a. können sie sich auf ihnen geeignet erscheinende Leitlinien stützen (z. B. „Global Compact" der UN, ISO-Norm 26000 oder Deutscher Nachhaltigkeitskodex). Die Vorschläge zur Transparenz im Hinblick auf die Vielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen stehen in Einklang mit dem Corporate-Governance-Rahmen der EU.
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