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Wirtschaft
01.10.2015
Wirtschaft
EuGH (Anhängige Verfahren): Missbräuchliche Klausel: Rückwirkung der Nichtigkeit einer Mindestzinssatzklausel auf einen späteren Zeitpunkt als den Vertragsschluss?

EuGH Rs. C-307/15 Audiencia Provincial de Alicante (Spanien),
Einreichung am 25. 6. 2015, Ana María Palacios Martínez/Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, S.A.

1. Ist es mit dem in Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG (ABl. L 95, S. 29) über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen anerkannten Kriterium der Unverbindlichkeit vereinbar, dass die Restitutionswirkungen infolge der Nichtigerklärung einer in einem Darlehensvertrag verwendeten missbräuchlichen Mindestzinssatzklausel nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sondern auf einen späteren Zeitpunkt zurückwirken?

2. – 4. Ist das Kriterium des guten Glaubens der Betroffenen als Grundlage für die Beschränkung der Rückwirkung einer missbräuchlichen Klausel ein autonomer unionsrechtlicher Begriff […]? – Falls ja: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den guten Glauben der Betroffenen feststellen zu können? – Ist jedenfalls das Handeln des Gewerbetreibenden, der beim Abfassen des Vertrags die fehlende Transparenz herbeigeführt hat, die für die Missbräuchlichkeit der Klausel entscheidend war, mit dem guten Glauben der Betroffenen vereinbar?

5. – 7. Handelt es sich bei der Gefahr schwerwiegender Störungen als Grundlage für die Beschränkung der Rückwirkung einer missbräuchlichen Klausel um einen autonomen unionsrechtlichen Begriff […]? – Falls ja: Welche Kriterien sind zu berücksichtigen? – Ist bei der Beurteilung der Gefahr schwerwiegender Störungen nur diejenige zu berücksichtigen, die für den Gewerbetreibenden entstehen kann, oder ist auch der Schaden zu berücksichtigen, der den Verbrauchern infolge der nicht vollständigen Rückerstattung der aufgrund der Mindestzinssatzklausel gezahlten Beträge entsteht?

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