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Wirtschaft
24.06.2014
Wirtschaft
Unternehmen; Finanzierung; soziales Unternehmertum; soziale Innovation
EU-Kommission: Soziales Unternehmertum: Messung des sozialen Nutzens

Die EU-Kommission hat eine Norm veröffentlicht, die es sozialwirtschaftlichen Unternehmen jeder Größe ermöglichen soll, ihren sozialen Nutzen zu messen und gegenüber Partnern, Investoren und öffentlichen Geldgebern darzustellen. Mithilfe der Norm, die in einem Bericht über die Messung des sozialen Nutzens (Proposed Approaches to Social Impact Measurement in European Commission legislation and in practice relating to: EuSEFs and the EaSI) dargestellt ist, wird sozialwirtschaftlichen Unternehmen in der EU der Zugang zu Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF) und dem Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) ermöglicht und die Grundlage für die Abschätzung sozialer Folgen in Europa geschaffen. Die Norm trägt ferner zur Arbeit der von der G7 eingerichteten Taskforce für Sozialinvestitionen bei, die für sozialwirtschaftlich engagierte Investoren weltweit allgemeine Leitlinien zur Folgenabschätzung festlegen soll. Der Bericht wurde von der von der Kommission eingesetzten Sachverständigengruppe für soziales Unternehmertum (GECES) gebilligt.

Gemäß dem Bericht, der auf die Binnenmarktakte II zurückgeht, ist es nicht möglich, ein strenges Set von Indikatoren mit einem Top-Down-Ansatz aufstellen. Stattdessen wird eine Norm vorgeschlagen, die die Messung der sozialen Auswirkungen in fünf Phasen vorsieht und flexibel an die Bedürfnisse der unterschiedlichen Unternehmen angepasst werden kann.
GECES-Bericht „Proposed Approaches to Social Impact Measurement“ (Vorschläge für Ansätze zur Messung des sozialen Nutzens)
Siehe auch Soziales Unternehmertum

Quelle: EU-Kommission, PM v. 20. 6. 2014 – IP/14/696


 

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