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Wirtschaft
23.06.2014
Wirtschaft
Rat der EU: Tagungen des Rates der EU


Auf der Tagung des Rates (Wettbewerbsfähigkeit) am 26. 5. 2014 haben die Minister der Mitgliedstaaten einen Standpunkt zum besseren Schutz von Geschäftsgeheimnissen festgelegt. Nationalen Gerichten soll die Behandlung des Missbrauchs von vertraulichen Informationen, die Entfernung von Geschäftsgeheimnisse verletzenden Produkten vom Markt und Opfern die Erlangung von Schadensersatz erleichtert werden.

Der Rat einigte sich außerdem auf einen gemeinsamen Standpunkt zu einem Vorschlag, durch den EU-weit geltende Vorschriften für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen – betreffend den Einbau von eCall-Geräten (emergency call - elektronisches Notrufsystem) – eingeführt werden sollen.

Der Rat (Verkehr, Telekommunikation und Energie) hat am 5./6. 6. 2014 u. a. eine politische Einigung über drei Rechtstexte erzielt, die die technische Säule des Vierten Eisenbahnpakets bilden. Diese umfasst Richtlinienentwürfe zur Interoperabilität und Sicherheit der europäischen Eisenbahnen und den Entwurf einer VO über die Europäische Eisenbahnagentur. Durch den Abschluss der technischen Säule sollen die Größenvorteile EU-weit tätiger Eisenbahnunternehmen gesteigert, die Verwaltungskosten gesenkt und die Verfahren beschleunigt werden. Ferner soll dazu beitragen werden, jegliche Form der Diskriminierung bei der Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen und Fahrzeuggenehmigungen zu verhindern.

Am 13. 6. 2014 erzielten die Minister auch eine politische Einigung über die ILUC-Richtlinie (Indirect land-use change). Ziel der Richtlinie ist es, den Einfluss indirekter Landnutzungsänderungen auf CO2-Emissionen zu verringern, während bestehende Investitionen in Biokraftstoffe geschützt werden.

Der Rat (Wirtschaft und Finanzen) hat am 20. 6. 2014 Änderungen der Mutter-Tochter-Richtlinie 2011/96/EU angenommen, durch die verhindert werden soll, dass grenzübergreifend tätige Konzerne Unterschiede zwischen nationalen Steuergesetzen ausnutzen und von einer doppelten Nichtbesteuerung profitieren. Die Änderungen betreffen insbesondere Gestaltungen mit Hybridanleihen, die sowohl die Merkmale von Fremd- als auch von Eigenkapital aufweisen und daher in einigen Mitgliedstaaten als einfache Anleihen, in anderen hingegen als Eigenkapital gelten. Die je nach der Steuergesetzgebung des betreffenden Staates unterschiedliche Behandlung ermöglicht es grenzübergreifend tätigen Gesellschaften, ihre Gewinne entsprechend auszuschütten und somit die Besteuerung in den betroffenen Mitgliedstaaten zu umgehen. Nach den geänderten Vorschriften sieht der Mitgliedstaat der Muttergesellschaft von der Besteuerung der Gewinne der Tochtergesellschaft nur in dem Maße ab, wie diese die betreffenden Gewinne nicht in Abzug bringen kann.

Der Rat beendete am 20. 6. 2014 außerdem die Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits für Belgien, die Tschechische Republik, Dänemark, die Niederlande, Österreich und die Slowakische Republik. Außerdem verabschiedete er einen Entwurf mit Empfehlungen zur Wirtschaftspolitik in der Eurozone (s. a. Kommission, 2. 6. 2014 - IP/14/623)


Der Rat (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) hat auf seiner Tagung am 19./20. 6. 2014 die beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekte der länderspezifischen Empfehlungen diskutiert und verabschiedet. Außerdem nahm er Schlussfolgerungen zum Thema „Frauen und Wirtschaft: Wirtschaftliche Unabhängigkeit unter dem Blickwinkel von Teilzeit- und selbständiger Beschäftigung" an.

Der Rat (Umwelt) erzielte am 12. 6. 2014 eine politische Einigung zu einem Richlinienvorschlag zu Änderung der Freisetzungsrichtlinie (Richtlinie 2001/18/EG).

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