Staatliche Beihilfen: Umstrukturierungsbeihilfe für das Geldinstitut Permanent TSB
Die Kommission hat festgestellt, dass die Umstrukturierungsbeihilfe des irischen Staats zugunsten des Geldinstituts Permanent TSB (PTSB) mit den krisenbedingten Sondervorschriften für staatliche Beihilfen zugunsten von Banken vereinbar ist. EU-Kommissarin Vestager erklärte das Kapitel der offenen Bankenrestrukturierungsfälle in Irland damit für abgeschlossen. PTSB war seit 2008 mehrfach vom irischen Staat mit Garantien unterstützt worden. Im Juli 2011 hatte die Kommission die Rekapitalisierung durch den Staat vorübergehend genehmigt. Die endgültige Genehmigung hatte die Kommission an die Bedingung geknüpft, dass Irland einen geeigneten Umstrukturierungsplan vorlegt. Der ursprüngliche Plan wurde mehrfach angepasst, um sich verändernden Marktbedingungen und den Ergebnissen der durch den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) im Oktober 2014 durchgeführten Stresstests Rechnung zu tragen und geeignete Rahmenbedingungen für die Gewährleistung der langfristigen Rentabilität zu vereinbaren. Der Umstrukturierungsplan enthält eine Reihe von Zusagen, die PTSB bis Ende 2018 einhalten muss. Dazu zählen der fortgesetzte Abbau von Fremdkapital und weitere Kostensenkungsmaßnahmen. Ferner sind in diesem Zeitraum Übernahmen untersagt. Des Weiteren wird PTSB Maßnahmen ergreifen, um den Markteintritt von Wettbewerbern zu erleichtern. – S. a. Policy Brief der Kommission vom Februar 2015 "State aid to European banks: returning to viability“ Beihilfenregister Nr. SA.33442
Quelle: EU-Kommission, PM vom 9. 4. 2015 – IP/15/4755