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Wirtschaft
06.07.2023
Wirtschaft
EuGH: Unfälle an Bord eines Flugzeugs: Die nach dem Übereinkommen von Montreal vorgesehene verschuldensunabhängige Haftung von Fluggesellschaften erstreckt sich auf eine unzureichende medizinische Erstversorgung an Bord

Unfälle an Bord eines Flugzeugs: Die nach dem Übereinkommen von Montreal vorgesehene verschuldensunabhängige Haftung von Fluggesellschaften erstreckt sich auf eine unzureichende medizinische Erstversorgung an Bord

EuGH, Urteil vom 6. 7. 2023 – Rs. C-510/21; DB gegen Austrian Airlines AG; ECLI:EU:C:2023:550

Art. 17 Abs. 1 des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, das am 28. Mai 1999 in Montreal geschlossen, am 9. Dezember 1999 von der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet und durch den Beschluss 2001/539/EG des Rates vom 5. April 2001 in ihrem Namen genehmigt wurde, ist dahin auszulegen, dass die unzureichende medizinische Erstversorgung eines Reisenden an Bord eines Luftfahrzeugs, die zu einer Verschlimmerung der durch einen „Unfall“ im Sinne dieser Bestimmung verursachten Körperverletzung geführt hat, als Teil dieses Unfalls anzusehen ist.

(Tenor)

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