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Wirtschaft
03.07.2014
Wirtschaft
EU-Kommission: Verbraucherschutz: Anwendung der VO Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit


Die EU-Kommission hat am 1. 7. 2014 den Bericht über die Anwendung der VO (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz angenommen. Im Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz sind die auf nationaler Ebene für die Durchsetzung der europäischen Verbrauchervorschriften zuständigen Behörden und die EU-Kommission vertreten. In Fällen grenzüberschreitender Verstöße ermöglicht es das Netz der Behörde des Mitgliedstaats, in dem die Verbraucherinteressen verletzt werden, ihr Gegenstück in dem Mitgliedstaat, in dem der Händler niedergelassen ist, zu ersuchen, gegen den Verstoß einzuschreiten. Durchsetzungsbehörden können darüber hinaus Warnungen in Bezug auf unzulässige Praktiken aussprechen, die möglicherweise auf andere Länder übergreifen. Seit 2007 wurden über 1 400 Amtshilfeersuchen innerhalb des Netzes ausgetauscht. Die regelmäßige koordinierte Überwachung von Online-Märkten in zahlreichen Sektoren (Luftverkehr, Hotelbuchung, Verbraucherkredite, Ticketverkauf für Veranstaltungen, elektronische Waren, digitale Inhalte) – häufig „Sweeps“ genannt – führte im selben Zeitraum zu Korrekturen bei rund 2 000 nicht-konformen Websites. Seit 2013 arbeiten die Durchsetzungsbehörden auch bei gemeinsamen Anliegen zusammen, die Verbraucher in mehreren Mitgliedstaaten betreffen. Die erste Maßnahme dieser Art wurde im Bereich der „In-App-Käufe“ – insb. Spiele, vor allem für Kinder – ergriffen. Die Durchsetzungsbehörden forderten die Branche auf, unzulässige Praktiken innerhalb eines festen Zeitrahmens zu korrigieren und so ausreichenden Verbraucherschutz für Nutzer von Apps zu gewährleisten. Dieser Prozess steht kurz vor dem Abschluss, und die Ergebnisse werden in Kürze erwartet. Eine vor kurzem durchgeführte öffentliche Konsultation über die Ergebnisse der Arbeit des Netzes zeigte die Notwendigkeit auf, wirksame Lösungen zu finden, um gegen weit verbreitete Verstöße gegen die Verbraucherrechte in der EU vorzugehen. Durch die Bündelung der Verwaltungsanstrengungen auf Ebene der EU könnten erhebliche Kosten- und Ressourceneinsparungen erzielt werden.

Quelle: EU-Kommission, PM v. 7. 7. 2014 – IP/14/778

 

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