R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaft
06.11.2015
Wirtschaft
EuGH (Anhängige Verfahren): Vergleichende Werbung: Preisvergleich von Produkten, die in Geschäften verschiedener Art oder Größe vertrieben werden – wesentliche Information i. S. der Lauterkeitsrichtlinie?

EuGH Rs. C-562/15
Cour d'appel de Paris
(Frankreich), Einreichung am 4. 11. 2015, Carrefour Hypermarchés SAS/ITM Alimentaire International SASU

1. Ist Art. 4 Buchst. a und c der Richtlinie 2006/114/EG vom 12. 12. 2006 über irreführende und vergleichende Werbung (ABl. L 376, S. 21), wonach „vergleichende Werbung … als zulässig [gilt], sofern … [sie] … nicht irreführend [ist] sie objektiv eine oder mehrere wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften dieser Waren und Dienstleistungen [vergleicht]“, dahin auszulegen, dass ein Preisvergleich von durch Handelsmärkte vertriebenen Produkten nur zulässig ist, wenn die Produkte in Geschäften gleicher Art oder Größe verkauft werden?

2. Stellt der Umstand, dass die Geschäfte, deren Preise dem Vergleich unterliegen, unterschiedlicher Größe und Art sind, eine wesentliche Information im Sinne der Richtlinie 2005/29/EG vom 11. 5. 2005 über unlautere Geschäftspraktiken […] (ABl. 149, S. 22) dar, die notwendigerweise den Verbrauchern zur Kenntnis zu bringen ist?

3. Falls Frage 2 zu bejahen ist: In welchem Umfang und/oder auf welchem Träger hat die Verbreitung dieser Information an die Verbraucher zu erfolgen?

stats