R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaft
04.12.2020
Wirtschaft
EuGH/LG Erfurt: Verstoß eines Kfz-Herstellers gegen europäisches Zulassungsrecht und europäische Abgasnormen – Keine Anrechnung der tatsächlichen Fahrzeugnutzung auf den Schaden des Käufers?

EuGH Rs. C-276/20; LG Erfurt, Einreichung am 24. 6. 2020, A. G. E./B AG

1. Gebietet es das Recht der Union, insbesondere der Effektivitätsgrundsatz und die europäischen Grundrechte, im Falle eines Verstoßes des Herstellers eines Fahrzeuges oder Motors gegen das europäische Zulassungsrecht und gegen europäische Abgasnormen keine Anrechnung der tatsächlichen Nutzung des Fahrzeuges auf den Schaden des Käufers vorzunehmen? Gilt ein solches Abzugsverbot jedenfalls für den Fall, dass ein Hersteller den Kunden sittenwidrig vorsätzlich schädigt?

2. Handelt es sich bei dem vorlegenden Gericht um ein unabhängiges und unparteiisches Gericht im Sinne von Art. 267 AEUV i.V.m. Art. 19 Abs. 1 S. 3 EUV sowie Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union?

stats