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Wirtschaft
04.03.2015
Wirtschaft
EU-Kommission: Vertragsverletzungsverfahren

Die Kommission hat am 26. 2. 2015 276 Beschlüsse gefasst, darunter 44 mit Gründen versehene Stellungnahmen und 9 Vertragsverletzungsklagen. Sie hat zudem beschlossen, eine Reihe von Fällen zu schließen, in denen die Probleme mit den Mitgliedstaaten gelöst wurden. Gegen Deutschland werden zwei Klagen erhoben: Nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSySt-Richtlinie sind Kostenteilungszusammenschlüsse für geteilte Dienstleistungen unter bestimmen Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer befreit. Die Befreiung ist nicht auf bestimmte Wirtschaftszweige beschränkt. Nach § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG sind nur Zusammenschlüsse aus dem Gesundheitssektor von der Mehrwertsteuer befreit. Die Kommission hatte 2011 ein mit Gründen versehene Stellungnahme (IP/11/428) erlassen (IP/15/4493). Außerdem erhebt die Kommission Klage auf Beseitigung der Handelshemmnisse für pyrotechnische Gegenstände, da diese in Deutschland vor dem Verkauf der Bundesanstalt für Materialprüfung (gebührenpflichtig) angezeigt werden müssen, auch wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat geprüft und mit einer CE-Kennzeichnung versehen worden sind (IP/15/4444). Register der Vertragsverletzungsverfahren: ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/infringements-proceedings/infringement_decisions/?lang_code=de

Weitere Klagen betreffen die Kfz-Zulassungssteuer (Portugal) für eingeführte Gebrauchtwagen (IP/15/4495); Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr (Österreich und Luxemburg) – Umsetzung der VO (EU) Nr. 181/2011 (IP/15/4496), die Eisenbahnsicherheit (Dänemark) – Umsetzung der Richtlinie 2004/49/EG (IP/15/4498)

Die Kommission hat Deutschland in einer mit Gründen versehenen Stellungnahme aufgefordert, die Vorschriften über den Bezugszeitraum für die Berechnung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit (für deutsche Beamte zu beachten. Das deutsche Recht sieht bei Beamten einen Bezugszeitraum von 12 Monaten (nach Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG vier Monate) für die Anwendung der 48-Stunden-Grenze vor. Außerdem hat die Kommission 18 Mitgliedstaaten, u. a. Deutschland, zur korrekten Umsetzung der Führerscheinrichtlinie  2006/126/EG aufgefordert.

Weitere VertragsverletzungsverfahrenVertragsverletzungsverfahren im Bereich Steuern und Zoll

Quelle: EU-Kommission, PM vom 26. 2. 2015 – MEMO/15/4489

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