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Wirtschaft
19.06.2015
Wirtschaft
EuGH (Anhängige Verfahren): Geistiges Eigentum: zusätzlicher Anspruch auf Ersatz immateriellen Schadens nach der Enforcement-Richtlinie?

EuGH Rs. C-99/15

Tribunal Supremo (Sala de lo Civil) (Spanien), Einreichung am 27. 2. 2015; Christian Liffers/Producciones Mandarina, S.L., Gestevisión Telecinco, S.A.

Kann Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2004/48/EG (ABl. L 157, S. 45) zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums dahin ausgelegt werden, dass der durch die Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums Geschädigte, der den Ersatz des Vermögensschadens auf der Grundlage des Betrags der Vergütung oder Gebühr verlangt, die der Verletzer hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des betreffenden geistigen Eigentumsrechts eingeholt hätte, nicht zusätzlich den Ersatz des ihm entstandenen immateriellen Schadens verlangen kann?

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