Im Juli 2017 ist das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (Entgelttransparenzgesetz – EntgTranspG) in Kraft getreten. Nach § 21 EntgTranspG müssen Arbeitgeber mit in der Regel
Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 6.9.2017 – 15 K 2050/16 F, ECLI:DE:FGD:2017:0906.15K2050.16F.00, wie folgt entschieden: 1. Zinsen aus den Sparanteilen, die in den Beiträgen zu Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall enthalten sind, ...