Das BAG hat mit Urteil vom 25.6.2019 – 3 AZR 458/17 – wie folgt entschieden:
1. Gegenstand einer Erledigungserklärung kann nicht nur die Hauptsache, sondern auch ein Rechtsmittel und damit auch eine Revision sein (Rn. 23).
2. Einem Arbeitnehmer für die Zeit des Ruhestands versprochene Sach- und Nutzungsleistungen können Leistungen ...