... mit dem u. a. Gehaltserhöhungen durchgesetzt werden sollen, ist kein „außergewöhnlicher Umstand“, der die Fluggesellschaft von ihrer Verpflichtung zur Leistung von Ausgleichszahlungen wegen Annullierung oder großer Verspätung der betroffenen Flüge befreien könnte
GA Campos Sánchez-Bordona schlägt mit Schlussanträgen vom 18. 3. 2021 – Rs. C-848/19 P; Deutschland gegen Polen, ECLI:EU:C:2021:218 – dem Gerichtshof vor: