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BB 2008, 2189
 
BGH: Bezugnahme auf Rechnungen im Mahnantrag

Der BGH entschied mit Urteil vom 10.7.2008 – IX ZR 160/07: Nimmt der Gläubiger in einem Mahnantrag auf Rechnungen Bezug, die dem Mahngegner weder zugegangen noch dem Mahnbescheid als Anlage beigefügt sind, so sind die angemahnten Ansprüche nicht hinreichend bezeichnet, soweit sich ihre Individualisierung nicht aus anderen Umständen ergibt.

BB 2008, 2189

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