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BB 2008, 2189
 
BGH: Zum aktienrechtlichen Wettbewerbsverbot eines herrschenden Aktionärs

Mit Beschluss vom 25.6.2008 – II ZR 133/07 – hat der BGH entschieden, dass der herrschende Aktionär gegenüber der abhängigen Gesellschaft jedenfalls dann keinem – von Minderheitsaktionären verfolgbaren – (ungeschriebenen) aktienrechtlichen Wettbewerbsverbot unterliegt, wenn die Wettbewerbssituation bereits vor Erwerb der Mehrheitsbeteiligung bestanden hat.

BB 2008, 2189

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