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BB 2013, 2305
 

Im Blickpunkt

Abbildung 1

Die Akteure des Brüsseler Gesetzgebungsverfahrens sind weiterhin nachhaltig mit dem Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Finanzmarktkrise beschäftigt. So hat das Europäische Parlament am 11.9.2013 den Weg für die neue Europäische Bankenaufsicht frei gemacht (vgl. dazu auch die Meldung auf S. 2306). Eckpunkte der einheitlichen Bankenaufsicht bilden (i) die Beaufsichtigung großer und systemrelevanter Banken, (ii) die klare Trennung zwischen geldpolitischer Verantwortung und Aufsicht und (iii) die Einbindung der Nicht-Euro-Staaten. Am 18.9.2013 hat die EU-Kommission eine neue Verordnung vorgelegt, die nach LIBOR- und EURIBOR-Skandal das Vertrauen in Referenzzinssätze und andere Benchmark-Indizes wiederherstellen soll. Die neuen Vorschriften ergänzen die im Juni 2013 vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligten Vorschläge der Kommission, wonach die Manipulation von Benchmarks künftig als Marktmissbrauchsdelikt einzustufen ist, bei dem strenge Verwaltungsstrafen verhängt werden. Einen Überblick über die wesentlichen Eckpunkte sowie Neuerungen, die die EU-Marktmissbrauchsverordnung gegenüber dem geltenden auf der Marktmissbrauchsrichtlinie von 2003 beruhenden Regime wahrscheinlich mit sich bringen wird, zeigen Kiesewetter/Parmentier in Heft 40 des Betriebs-Berater auf, das am 30.9.2013 erscheint.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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