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WRP 2025, 1040
BGH 
Verfahrensrecht: Kein Ausschluss von Ausübung des Richteramts gem. § 41 Nr. 6 ZPO bei Mitwirkung in Vorinstanz an erstem Versäumnisurteil (Beschluss vom 27.03.2025, I ZB 40/24)

a) Ein Richter, der in der Vorinstanz an einem ersten Versäumnisurteil mitgewirkt hat, das im die Instanz abschließenden und nunmehr angefochtenen streitigen Urteil ohne Mitwirkung des Richters aufrechterhalten worden ist, ist nicht nach § 41 Nr. 6 ZPO von der Ausübung des Richteramts ausgeschlossen.

BGH, WRP 2025, 1040-1042 (Beschluss vom 27.03.2025, I ZB 40/24)

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