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K&R 2015, 595
OLG Frankfurt a. M. 
Angestellter Anwalt haftet nicht für irreführende Werbung auf Kanzleihomepage (Urteil vom 30.04.2015, 6 U 3/14)

Für eine täterschaftliche Mitwirkung an den streitgegenständlichen Werbeaussagen auf der Kanzleihomepage genügt es nicht, dass der angestellte Rechtsanwalt Informationen über seinen Werdegang zur Verfügung stellte und mit deren Veröffentlichung einverstanden war. Daraus lässt sich kein bestimmender Einfluss auf die hier streitgegenständlichen Formulierungen ableiten. Er ist deshalb nicht als Mittäter anzusehen. …

OLG Frankfurt a. M., K&R 2015, 595-596 (Urteil vom 30.04.2015, 6 U 3/14)

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