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K&R 2015, 593
Hanseatisches OLG Hamburg 
Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Artikelüberschrift zu Steuer-Delikten (Urteil vom 23.06.2015, 7 U 73/12)

Der Kläger kann die begehrte Unterlassung nicht verlangen, weil die Äußerungen in den Überschriften der beanstandeten Artikel zu möglichen Steuer-Delikten sein allgemeines Persönlichkeitsrecht nicht rechtswidrig verletzen und keine üble Nachrede darstellen. (Leitsatz der Redaktion)

Hanseatisches OLG Hamburg, K&R 2015, 593-595 (Urteil vom 23.06.2015, 7 U 73/12)

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