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K&R 2025, 65
OVG Nordrhein-Westfalen 
Nutzersperrung auf Facebook-Seite eines öffentlich-rechtlichen Mediums rechtswidrig (Urteil vom 24.09.2024, 13 A 1535/21)

Die Sperrung eines Nutzers durch eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt auf deren Facebook-Seite war unverhältnismäßig. Dabei kommt es vorliegend nicht darauf an, ob der Beklagte die vorgenommene Sperrung auf eine 66den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende Eingriffsermächtigung stützen konnte. (Leitsatz der Redaktion)

OVG Nordrhein-Westfalen, K&R 2025, 65-72 (Urteil vom 24.09.2024, 13 A 1535/21)

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