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WRP 2008, 1274
LG Aachen 
„100 % Qualität – keine Kaufhausware“ (Beschluss vom 19.02.2008, 42 O 30/08)

Die Werbeankündigung „100 % Qualität – keine Kaufhausware“ erweckt den Eindruck, die in den Orientteppichabteilungen der Kaufhäuser angebotenen Teppiche seien minderwertig. Eine solche pauschale Herabsetzung der Konkurrenz verstößt gegen § 4 Ziff. 10 UWG.

LG Aachen, WRP 2008, 1274 (Beschluss vom 19.02.2008, 42 O 30/08)

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